GRUNDLAGEN UND HILFSMITTEL

Die Definition der Kinder- und Jugendförderung wird bei der Umsetzung des Programms „Gemeinsame Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung im Kanton Zürich“ verwendet. Sie ist im Rahmen der Entwicklung des Prozessmanuals Kinder- und Jugendförderung entstanden und wurde von der Fachgruppe, die das Projekt begleitet genehmigt.

Das Signet „Kinder- und Jugendförderung wirkt!“ und die dazugehörigen Botschaften wurden von der okaj zürich und der Konferenz der Kommunalen Jugendbeauftragten des Kantons Zürich KKJ entwickelt und Ende 2014 lanciert.

Definition

Was ist Kinder- und Jugendförderung?

Kinder- und Jugendförderung ist ein Teil von Kinder- und Jugendpolitik. Kinder- und Jugendpolitik wird im Bundesratsbericht „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ (2008) als Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung konzipiert. Zuständig für die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden. Der Bund nimmt seine Aufgaben subsidiär wahr.[1]

Unter Kinder- und Jugendschutz werden Massnahmen verstanden, welche die physische und psychische Integrität und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen sollen. Durch die Betonung von Förderung und Mitwirkung im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) werden Kinder und Jugendliche vermehrt als aktive Akteur*innen in politischen Prozessen verstanden, diese sollen Gelegenheiten erhalten, autonomes, verantwortungsvolles und demokratisches Handeln einzuüben.

Die Kinder- und Jugendförderung ist neben dem Schutz und der Partizipation eine der drei Säulen der Schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik. Art. 41 Abs. 1 Bst. g der Schweizerischen Bundesverfassung versteht unter Kinder- und Jugendförderung die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen ausserhalb von Schule und Familie. Kinder und Jugendliche werden dabei als Personen betrachtet, die es in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration zu unterstützen gilt. Es geht in der Kinder- und Jugendförderung nicht lediglich um eine finanzielle Förderung, sondern es geht um das Schaffen günstiger Rahmenbedingungen, innerhalb derer junge Menschen gut leben und sich entfalten können. Als Zielgruppen der Kinder- und Jugendförderung bestimmt das KJFG junge Menschen vom Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.[2]

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz definiert die Kinder- und Jugendförderung als einen öffentlichen Aufgaben- und Funktionsbereich. Konkret tragen einerseits die Kantone und andererseits die Gemeinden die Hauptverantwortung.

Folgende Angebote, Akteur*innen und Strukturen werden als Bestandteil von Kinder- und Jugendförderung definiert:

Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: Diese von Fachpersonen geleiteten Freizeit- und Bildungsangebote richten sich an alle Kinder und Jugendlichen einer Gemeinde  und/oder Region. Kinder und Jugendliche können die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (u.a. Jugendzentren, -treffs, -häuser, mobile Jugendarbeit, Abenteuerspielplätze, mobile Spielaktionen, Jugendinformation) freiwillig, unverbindlich und selbstbestimmt nutzen. In manchen Gemeinden wird hierfür der Begriff „soziokulturelle Angebote“ verwendet (z.B. Gemeinschaftszentren). Soziokulturelle Angebote richten sich nicht immer ausschliesslich an Kinder und Jugendliche. Träger der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind z.B. politische Gemeinden, Vereine, Kirchgemeinden oder Stiftungen.[3]

Angebote der Kinder- und Jugendverbandsarbeit: Diese Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche werden von ehrenamtlich tätigen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen organisiert und durchgeführt (z.B. Pfadi, Jungwacht Blauring (Jubla), Cevi, BESJ). Damit stellt die Selbstorganisation ein wichtiges Merkmal der Kinder- und Jugendverbandsarbeit dar. Die Freizeitangebote sind auf Gemeindeebene oder regional in einzelnen Verbandsabteilungen organisiert, zusätzlich bestehen Verbandsstrukturen auf kantonaler und/oder nationaler Ebene. Die Nutzer*innen sind in der Regel Mitglieder des entsprechenden Verbands. Die Kinder- und Jugendverbandsarbeit wird im Rahmen dieses Programms als Teil der Kinder- und Jugendförderung verstanden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: 1) die Angebote sind für alle Kinder und Jugendlichen offen; 2) das Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche steht im Zentrum aller Aktivitäten.

Angebote von Freizeitvereinen: Freizeitvereine richten sich in aller Regel mit einer spezifischen Freizeittätigkeit an interessierte Kinder und Jugendliche (z.B. Fussballverein, Turnverein, Musikverein). Diese Angebote werden meist von ehrenamtlich engagierten Personen organisiert und durchgeführt. Die Angebote weisen einen ausgeprägten lokalen Bezug auf, es existieren selten gemeinde- oder kantonsübergreifende Organisationsstrukturen. Träger dieser Angebote sind lokal verankerte Vereine, welche sich durch Mitgliederbeiträge finanzieren und vereinzelt auch von den politischen Gemeinden unterstützt werden. Angebote von Freizeitvereinen werden im Rahmen dieses Programms als Teil der Kinder- und Jugendförderung verstanden, wenn die Angebote allen Kindern und Jugendlichen offenstehen.

Angebote von regionalen und/oder kantonalen Fachorganisationen und Fachstellen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung: Fachorganisationen auf regionaler und/oder kantonaler Ebene bieten auf Gemeindeebene diverse Förderangebote für Kinder und Jugendliche an (z.B. Sportangebote, Jugendinformation, Ferienpass). Dazu gehören z.B. Stiftungen und Vereine wie Pro Juventute, ideé sport, infoklick.ch etc., welche sowohl regional und/oder kantonal als auch national organisiert sind. Des Weiteren sind kantonale Fachstellen (z.B. Kinder- und Jugendbeauftragte, Fachstelle Gesundheitsförderung) wichtige Bindeglieder zwischen den Gemeinden, Kantonen und der nationaler Ebene (z.B. Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP)). Die Fachstellen unterstützen und beraten einzelne Gemeinden.

Angebote zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Die beiden kinder- und jugendpolitischen Säulen „Förderung“ und „Beteiligung“ sind eng miteinander verzahnt. Es wird davon ausgegangen, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Gemeindeebene ausserhalb von Schule und Familie Teil von Kinder- und Jugendförderung ist. Auf Gemeindeebene kann zwischen kommunaler politischer Beteiligung (z.B. Kinder- und Jugendparlamente, Mitwirkungstage), sozialraumbezogenen Formen der Beteiligung (z.B. Gestaltung von Freizeitorten) sowie angebotsbezogener Beteiligung (z.B. in Kinder- und Jugendverbänden oder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) unterschieden werden. Organisiert werden solche Angebote entweder von Akteur*innen auf Gemeindeebene (z.B. Politik, Offene Kinder- und Jugendarbeit, kommunale Kinder- und Jugendbeauftragte, Schulen) und/oder von kantonalen resp. nationalen Fachorganisationen (z.B. Unicef-Label „kinderfreundliche Gemeinde“, infoklick.ch: JugendMitWirkung, Dachverband der Schweizer Jugendparlamente). Angebote zur Beteiligung für Kinder und Jugendliche können auch auf kantonaler Ebene existieren (z.B. kantonale Jugendparlamente).

Kinder- und Jugendförderstrukturen auf Gemeindeebene: Ein Element der Kinder und Jugendförderung ist deren strukturelle Organisation und Verankerung. Die strukturelle Organisation der Kinder- und Jugendförderung beeinflusst in hohem Mass, ob Bedarfe erkannt und auf sie reagiert werden kann. Zentrale Akteur*innen der Kinder- und Jugendförderung auf Ebene der politischen Gemeindesind beispielsweise der Gemeinderat, eine Kinder- und Jugendkommission oder die zuständigen Personen in der Gemeindeverwaltung (z.B. kommunale Kinder- und Jugendbeauftragte). Zentral sind nebst diesen Akteur*innen auch Zusammenarbeits- und Vernetzungsstrukturen, Planungs- und Steuerungsprozesse von Diensten, Leistungen und Angeboten.

[1] In manchen Kantonen ist der Begriff Bildung ein weiterer Pfeiler der Kinder- und Jugendpolitik.
[2] Aktuell (Stand 29.08.2017) gibt es in Kantonen und auf Bundesebene Diskussionen über eine Erweiterung der Altersdefinition im KJFG. So gibt es Stimmen (z.B. einzelne Kantone, SODK), die sich eher für eine Erweiterung der Altersgruppe auf die 0- bis 4-Jährigen aussprechen. Infolge wäre der Begriff der sog. «Frühen Förderung» zu klären. Das Prozessmanual beschränkt sich jedoch auf die – aktuell durch das KJFG vorgegebene – Altersgruppe der 4- bis 25-jährigen.
[3] Religiös oder politisch geprägte Angebote werden nicht als Bestandteil von Offener Kinder- und Jugendarbeit verstanden, da die Angebote nicht den Grundsätzen Offenheit für alle und Freiwilligkeit entspricht. Die Grenze zwischen neutralen und ideologisch geprägten Angeboten ist nicht immer trennscharf. So kann zwischen offener kirchlicher Jugendarbeit und kirchlicher Jugendarbeit unterschieden werden.

Signet

Die Botschaft „Kinder- und Jugendförderung wirkt!“ wird durch das Signet weit im Kanton Zürich verbreitet und war ein wichtiger optischer Begleiter der Jubiläumskampagne der okaj zürich.

Das Stempel-Signet „Kinder- und Jugendförderung wirkt!“ wurde von der okaj zürich und der Konferenz der Kommunalen Jugendbeauftragten des Kantons Zürich KKJ entwickelt und Ende 2014 lanciert.

Das Signet soll möglichst breit von allen Akteur*innen der Kinder- und Jugendförderung verwendet werden und dazu beitragen, die Vielfalt ihrer Angebote und Leistungen sichtbarer zu machen. Daher steht es als Vorlage für Webseiten, Drucksachen und weitere Anwendungen zur freien Verfügung.

Zielgruppen

Interne Zielgruppen (Kernzielgruppe)

  • Koordinator*innen von Kinder- und Jugendförderung auf Gemeindeebene
  • Akteur*innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendtreffs, aufsuchende, mobile Jugendarbeit)
  • Akteur*innen der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit (Pfadi, Cevi, Jubla, Kadetten, Besj)
  • Akteur*innen der Kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendorganisationen
  • Sportverbände und -vereine
  • Umweltverbände und -vereine
  • Verbände und Vereine aus dem Bereich Soziales
  • Kulturverbände und -vereine

Externe Zielgruppen

  • Medien (Print, TV, Online, Radio)
  • Politiker*innen, Parteien
  • Behörden
  • Schulen
  • Öffentlichkeit

Ziele

Hauptziel

Das Signet „Kinder- und Jugendförderung wirkt!“ erhöht die Sichtbarkeit der Kinder- und Jugendförderung und ihre positiven Wirkungen in der Gesellschaft. Als emotionales visuelles Identifikationsmerkmal schafft es Wiedererkennungswert und Identifikation für alle in diesem Bereich Tätigen. Es steht allen Akteur*innen der ausserschulischen und ausserfamiliären Kinder- und Jugendförderung zur freien Verfügung und wird von diesen breit und vielfältig verwendet. Indem das Signet die Wirkung weithin hin sichtbar macht, erhöhen sich das Bewusstsein und die Akzeptanz und es werden die Voraussetzungen geschaffen, den Förderungsaspekt längerfristig stärker in der Gesetzgebung zu verankern.

Wissensziele

  • Die Zielgruppen können Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendförderung in ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung richtig einordnen. Sie kennen die vielfältigen Formen der Kinder- und Jugendförderung.
  • Es ist bekannt, wie sich Kinder- und Jugendförderung von anderen Angeboten abgrenzt.

Einstellungsziele

  • Die Zielgruppen entwickeln eine positive, wertschätzende, konstruktive Einstellung zur Kinder- und Jugendförderung.
  • Kinder- und Jugendförderung wird positiv gewertet und als sinnvoll, wichtig und unverzichtbar empfunden.
  • In der Kinder- und Jugendförderung Tätige finden öffentliche Anerkennung, verspüren Dank und profitieren vom positiven, zeitgerechten Image ihrer Tätigkeit.

Verhaltensziele

Die Zielgruppen werden motiviert, in ihrem spezifischen Bereich die Kinder- und Jugendförderung aktiv zu fördern und sich für die gesetzliche Verankerung stark zu machen.

Botschaften

Die Hauptbotschaft

Kinder- und Jugendförderung ist eine Querschnittsaufgabe. Sie besteht aus einer Vielzahl an Angeboten für alle Kinder und Jugendlichen. Von den positiven Auswirkungen ihrer Tätigkeiten profitiert die gesamte Gesellschaft. Der Förderungsaspekt sollte längerfristig stärker in der Gesetzgebung verankert werden.

Die Hauptbotschaft wird mit folgenden Kernbotschaften begründet:

Kinder- und Jugendförderung bildet
Bildungsprozesse in der Kinder- und Jugendförderung sind sehr vielfältig (non-formal) und haben zum Ziel, die Kinder und Jugendlichen im Entwicklungsprozess zum selbstbewussten und selbstbestimmungsfähigen Menschen zu begleiten. Sie setzen an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder und Jugendlichen an und unterstützen damit ihre Suche nach einem ihnen angemessenen Leben und einer gelingenden Lebensführung.

Kinder- und Jugendförderung beteiligt
Jugendliche werden motiviert, sich bei der Gestaltung ihres Umfelds einzubringen und bei der Umsetzung ihre Anliegen, Wünsche und Ideen unterstützt. Beteiligte Jugendliche übernehmen Verantwortung und tragen Sorge zu ihrem direkten Umfeld. Durch die Möglichkeit mitzugestalten, entwickeln Jugendliche gesellschaftliche Identifikation.

Kinder- und Jugendförderung stärkt Kompetenzen und Ressourcen der Jugendlichen
Jugendliche nehmen eigene Fähigkeiten und Potenziale wahr und entwickeln dies in den vielfältigsten Angeboten der Kinder- und Jugendförderung weiter. Mit jeder positiven Erfahrung steigt ihr Selbstvertrauen und ihr Selbstwertgefühl. Die Angebote fördern die Fähigkeit der Jugendlichen zu Kooperation und Selbstorganisation und unterstützen ihre Konfliktfähigkeit.

Kinder- und Jugendförderung trägt zur Chancengerechtigkeit und zur gesellschaftlichen Kohäsion bei
Ihre niederschwelligen und kostenlosen Angebote ermöglichen auch Kindern und Jugendlichen von Eltern mit sehr knappen finanziellen und zeitlichen Ressourcen ein vielfältiges Freizeitangebot sowie Hilfe und Förderung im schulischen Bereich u.a. in Kooperation mit der Schulsozialarbeit. Sie begegnet damit Ausgrenzung und fördert die gesellschaftliche Identifikation.

Kinder- und Jugendförderung erkennt und reagiert frühzeitig
Mit ihren niederschwelligen, lebensweltorientierten und aufsuchenden Angeboten sind in der Kinder- und Jugendförderung Tätige unmittelbar mit Trends und Entwicklungen im Jugendbereich konfrontiert. Sie nehmen Probleme einzelner sowie problematische Entwicklungen innerhalb des Gemeinwesens wahr, analysieren diese permanent und können pragmatische Massnahmen vorschlagen und umsetzen. Sie sind wichtige gesellschaftliche Pulsnehmer*innen.

Kinder- und Jugendförderung integriert
Jugendarbeitende und andere mit Kindern und Jugendlichen Tätige sind Ansprechpersonen für alle Lebensbereiche der Jugendlichen und unterstützen sie im stetigen Austausch auf dem Weg ins Erwachsenenleben (auch ins Berufsleben). Sie fungieren als Reflexionspartner*innen und/oder Vorbilder. Zudem profitieren viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, indem sie in Gesprächen über kulturelle und gesellschaftliche Themen und über Werte und Normen einen Umgang mit dem eigenem Kulturhintergrund finden können.

Kinder- und Jugendförderung trägt zur Gesundheit bei
Sie macht sich eine aktive und kreative Freizeitgestaltung zur Aufgabe, hält Jugendliche in Spiel und Sport auf Trab, fördert gesunde Ernährung, wirkt präventiv gegen Missbrauch von Suchtmitteln, gegen Gewalt und gegen psychosoziale Störungen.

Kinder- und Jugendförderung fördert freiwilliges Engagement
Weil in der Kinder- und Jugendförderung ohne die Initiative und Mitarbeit der Kinder und Jugendlichen nichts läuft, lebt Kinder- und Jugendförderung von hunderten von Stunden Freiwilligenarbeit, in der die freiwillig engagierte selbst am meisten profitieren.

Kinder- und Jugendförderung stärkt den Jugendschutz
Als ausserschulische und ausserfamiliäre Bezugspersonen begleiten in der Kinder- und Jugendförderung Tätige die Kinder und Jugendlichen durch Krisen und vermitteln weiterführende Hilfsangebote (Triage). Prävention, Früherkennung und der Schutz der physischen, psychischen und sexuellen Integrität sind dabei ein wichtiger Bestandteil.

Kinder- und Jugendförderung ermöglicht jugendgerechte Kommunikation
Die Beziehungsarbeit die durch permanenten, (meist niederschwelligen) Kontakt und Austausch zu Jugendlichen und deren Cliquen entsteht und das freiwillige Setting, machen die in der Kinder- und Jugendförderung Tätigen zu Experten in jugendgerechter Kommunikation. Will man die Jugendlichen erreichen, sind dieses Wissen und der ungezwungene Austausch mit Jugendlichen unabdingbar: z.B. für kommunale Partizipationsprozesse und Prävention.

Kinder- und Jugendförderung macht gesellschafts- und demokratiefähig
Kinder- und Jugendförderung fördert freiwilliges Engagement, Teamarbeit, Eigeninitiative und Selbstverantwortung. Sie ermutigt Kinder und Jugendliche mitzudenken, mitzugestalten und ihre Ideen, Ansichten und Bedürfnisse zu formulieren. Damit leistet sie einen beträchtlichen Beitrag zur Sozialkompetenz und Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen.

Kinder und Jugendförderung zahlt sich aus / ist ihr Geld wert
Kinder- und Jugendförderung reagiert nicht nur frühzeitig auf Probleme, sondern hilft präventiv, diese zu verhindern. Sie kommt allen zugute, denn eine starke, aktive Jugend entlastet das Jugendhilfesystem und ist die Basis der sozioökonomischen Stabilität einen Gemeinwesens.

Kinder- und Jugendförderung braucht eine gesetzliche Verankerung
Damit die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendförderung langfristig allen Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich zur Verfügung stehen, sollte sie gesetzlich verankert werden.

Die Kernbotschaften wurden Rahmen der Konferenz der kommunalen Jugendbeauftragten des Kantons Zürich 2014 formuliert. Sie können je nach lokalen Gegebenheiten angepasst werden.