Vielfältig – sichtbar – wirksam

Die Kinder- und Jugendförderung trägt zu Chancengleichheit, gesellschaftlichem
Zusammenhalt und zum Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen bei. Hier stellt der DOJ deren Wirkung und die konkreten Angebote in den Kantonen vor. Wir unterstützen Akteur*innen mit Beratung und Grundlagen – damit die Kinder- und Jugendförderung schweizweit sichtbar wird und ihre Wirkung entfaltet.

Kinder- und Jugendförderung…

… umfasst die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ab dem Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen ausserhalb von Schule und Familie. Sie unterstützt die soziale, kulturelle und politische Integration und schafft günstige Rahmenbedingungen, in denen junge Menschen gut leben und sich entfalten können (Art. 41 Abs. 1 Bst. g der Schweizerischen Bundesverfassung).

… wird auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene von der Offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitvereinen, Fachstellen, kommunalen Strukturen und in Angeboten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt.

Foto: DOJ/AFAJ, David Bieli

Kantone

Diese Kantone bieten ihren Gemeinden und anderen Akteuren eine Plattform für die Angebote der Kinder- und Jugendförderung und unterstützen sie im Rahmen von «Kinder- und Jugendförderung wirkt!».

Träger und Partner

Diese Plattform ist eine Initiative von